Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald die Ferienwohnung bestellt und schriftlich bestätigt ist.

2. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch wenn der Gast zu Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt,
oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung sind bei einer Ferienwohnung 90% des Mietpreises zu erstatten.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

8. Auch für unsere Ausländischen Gäste gilt: es wird ausschließlich nach geltendem Deutschen Recht verhandelt.

Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen!